Anpassung der Wahlordnung

Der letzte Jugendrat hat in seiner Amtszeit eine umfangreiche Wahlreform vorgenommen, die unter anderem die Einführung einer Wahlordnung, die Einrichtung von Wahllokalen und die Einführung einer Geschlechterquote umfasste. Nach der Wahl hat der letzte Jugendrat bereits die Wahl und die Wahlreform evaluiert und davon ausgehende Erkenntnisse in die Wahlordnung eingearbeitet.

Außerdem wurde bei der Wahlreform testweise auch das Wahlrecht erweitert, das bei der Jugendratswahl 2021 erstmals angewendet wurde. Dadurch durften auch 13-jährige Jugendliche wählen, die schon eine achte Klasse besuchen. Bei der Wahl hat sich aber herausgestellt, dass die Umsetzung dieser Erweiterung in der Wahlorganisation sehr herausfordernd ist. Darauf hat bereits die Arbeitsgruppe Wahl des letzten Jugendrates hingewiesen und auf dieser Grundlage hat der Jugendrat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eine Änderung der Wahlordnung beschlossen. Bei der nächsten Jugendratswahl gilt somit wieder die Regelung, dass alle Buchholzerinnen und Buchholzer, die mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 20 Jahre alt sind, den Jugendrat wählen dürfen. Dadurch haben wir eine einfache Regelung und schaffen dadurch Transparenz über unser Wahlverfahren. Die aktuelle Wahlordnung gibt es auch hier:

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