Prüfantrag Ampeln

Die Verwaltung möge prüfen:

Sämtliche reine Fußgängerampeln werden dauerhaft als Bedarfsampeln geschaltet:
Die Ampel bleibt für Autofahrende solange ausgeschaltet, bis ein Fußgänger per Tastschalterbedienung seinen Übergangwunsch äußert. Danach erst schaltet sich das Lichtsignal für die Autofahrenden ein. Einige Sekunden, nachdem die Durchfahrt für Straßenfahrzeuge wieder freigegeben ist, erlischt das grüne Licht. Für Fußgänger ist das Licht permanent eingeschaltet.

Als Beispiel für das oben genannte Modell findet sich in Holm-Seppensen an der Kreuzung Niedersachsenweg-Jungfernstieg wieder.

Begründung:

In der Nacht werden diese Ampeln ohnehin auf Bedarfsbetrieb umgestellt. Dies spart Strom ein und somit Kosten ein. Diese Kosten können auch Tagsüber eingespart werden, in dem der Bedarfsbetrieb permanent eingeführt wird.

Weiterhin werden Autofahrende von den Ampeln, in denen helle Leuchtmittel verbaut sind geblendet.

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